Von: NRW_Kandidat
Die Überschrift ist falsch, die Klausur lief als ZI im September nicht im August.
View ArticleVon: schweigepflicht
Bei Teil 2 besteht kein Löschungsanspruch aus § 894, da das Grundbuch nicht objektiv unrichtig ist (B war noch Eigentümer). In der Abwandlung besteht der Anspruch aus §§ 883 II, 888 wegen der...
View ArticleVon: John
Ich könnte mir vorstellen, dass das etwas mit einer möglichen Anwartschaft des K zu tun hat. Wenn ich mich richtig erinnere, ist strittig, ob der Auflassungsempfänger eine solche erhält, wenn die...
View ArticleVon: schweigepflicht
Stimmt, die h.M. bejaht wohl ein AnwR, wenn der Auflassungsantrag vom Erwerber gestellt wird, da der Veräußerer den Rechtserwerb dann nicht mehr einseitig verhindern kann. Demnach könnte § 894 doch...
View ArticleVon: NRW_Kandidat
Anspruchsgrundlage für die Löschung war in Teil 2 § 888 BGB? Und was ändert sich bei der Abwandlung?
View ArticleVon: NRW_Kandidat
Welche Rechtsbehelfe habt ihr in Teil 1 bei Frage 2 angenommen? Ich habe zuerst die Erinnerung nach § 766 I ZPO angeprüft, da die Prüfung der Eigentumsverhältnisse aber zum Erkenntnisverfahren zählt,...
View ArticleVon: schweigepflicht
§ 888 greift m.E. nur in der Abwandlung zu Teil 2, da durch die Vormerkung nachfolgende Verfügungen relativ unwirksam sind. Teil 1 Frage 2 ist m.E. der klassische Fall einer Drittwiderspruchsklage.
View ArticleVon: NRW_Kandidat
Danke. Und wie hast du den Ausgangsfall gelöst, wenn du nur in der Abwandlung § 888 BGB genommen hast?
View ArticleVon: schweigepflicht
Wie ich oben geschrieben habe könnte ein Anspruch aus § 894 gegen G bestehen, wenn das Grundbuch objektiv unrichtig ist. Dann müsste die Grundschuld des G nicht mit der wahren Rechtslage in Einklang...
View ArticleVon: NRW_Kandidat
Ich habe diesen Teil – mangels Wissen – nicht gemacht. Ich habe den Teil quasi übersprungen. Deine Ausführungen klingen aber stimmig!
View ArticleVon: staatsorga_2013
Ich frage mich, ob K, sofern man die Entstehung eines Anwartschaftsrecht an einem Grundstück durch wirksame Erklärung der Auflassung überhaupt bejaht, dieses durch Ablehnung des Grundbuchamts (wenn...
View ArticleVon: staatsorga_2013
Ich frage mich, ob K, sofern man die Entstehung eines Anwartschaftsrecht an einem Grundstück durch wirksame Erklärung der Auflassung überhaupt bejaht, dieses durch Ablehnung des Grundbuchamts (wenn...
View ArticleVon: schweigepflicht
Konsequenterweise müsste man wohl wirklich das Anwartschaftrecht mit der Zurückweisung entfallen lassen. Allerdings macht dann der Hinweis auf die Bösgläubigkeit des G wenig Sinn.
View ArticleVon: Chinchi
Die Klausur lief in Hessen auch im September als ZI-Klausur. Allerdings war die Fragestellung auf “Wie wird das Gericht entscheiden?” beschränkt und es gab keinerlei zusätzliche Hinweise.
View ArticleVon: Mischeu Lopes
Das ist nicht ganz korrekt. Die Frage in Hessen zu Teil 1 hieß: “Was kann die Z-Bank gegen die Pfändung unternehmen?” und nicht: wie wird das Gericht entscheiden.
View ArticleVon: John
Eine ähnliche Konstellation wie in Teil II lag übrigens BGHZ 45, 186 zugrunde. Es geht dort im Kern darum, ob der “K” über 823 I, 249 (Anwartschaft als sonstiges Recht) von “G” Zustimmung zur Löschung...
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