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Channel: Kommentare zu: Zivilrecht ZI – September 2013 – 1. Staatsexamen NRW
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Von: NRW_Kandidat

Die Überschrift ist falsch, die Klausur lief als ZI im September nicht im August.

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Von: schweigepflicht

Bei Teil 2 besteht kein Löschungsanspruch aus § 894, da das Grundbuch nicht objektiv unrichtig ist (B war noch Eigentümer). In der Abwandlung besteht der Anspruch aus §§ 883 II, 888 wegen der...

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Von: John

Ich könnte mir vorstellen, dass das etwas mit einer möglichen Anwartschaft des K zu tun hat. Wenn ich mich richtig erinnere, ist strittig, ob der Auflassungsempfänger eine solche erhält, wenn die...

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Von: schweigepflicht

Stimmt, die h.M. bejaht wohl ein AnwR, wenn der Auflassungsantrag vom Erwerber gestellt wird, da der Veräußerer den Rechtserwerb dann nicht mehr einseitig verhindern kann. Demnach könnte § 894 doch...

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Von: NRW_Kandidat

Anspruchsgrundlage für die Löschung war in Teil 2 § 888 BGB? Und was ändert sich bei der Abwandlung?

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Von: NRW_Kandidat

Welche Rechtsbehelfe habt ihr in Teil 1 bei Frage 2 angenommen? Ich habe zuerst die Erinnerung nach § 766 I ZPO angeprüft, da die Prüfung der Eigentumsverhältnisse aber zum Erkenntnisverfahren zählt,...

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Von: schweigepflicht

§ 888 greift m.E. nur in der Abwandlung zu Teil 2, da durch die Vormerkung nachfolgende Verfügungen relativ unwirksam sind. Teil 1 Frage 2 ist m.E. der klassische Fall einer Drittwiderspruchsklage.

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Von: NRW_Kandidat

Danke. Und wie hast du den Ausgangsfall gelöst, wenn du nur in der Abwandlung § 888 BGB genommen hast?

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Von: schweigepflicht

Wie ich oben geschrieben habe könnte ein Anspruch aus § 894 gegen G bestehen, wenn das Grundbuch objektiv unrichtig ist. Dann müsste die Grundschuld des G nicht mit der wahren Rechtslage in Einklang...

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Von: NRW_Kandidat

Ich habe diesen Teil – mangels Wissen – nicht gemacht. Ich habe den Teil quasi übersprungen. Deine Ausführungen klingen aber stimmig!

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Von: staatsorga_2013

Ich frage mich, ob K, sofern man die Entstehung eines Anwartschaftsrecht an einem Grundstück durch wirksame Erklärung der Auflassung überhaupt bejaht, dieses durch Ablehnung des Grundbuchamts (wenn...

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Von: staatsorga_2013

Ich frage mich, ob K, sofern man die Entstehung eines Anwartschaftsrecht an einem Grundstück durch wirksame Erklärung der Auflassung überhaupt bejaht, dieses durch Ablehnung des Grundbuchamts (wenn...

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Von: schweigepflicht

Konsequenterweise müsste man wohl wirklich das Anwartschaftrecht mit der Zurückweisung entfallen lassen. Allerdings macht dann der Hinweis auf die Bösgläubigkeit des G wenig Sinn.

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Von: Chinchi

Die Klausur lief in Hessen auch im September als ZI-Klausur. Allerdings war die Fragestellung auf “Wie wird das Gericht entscheiden?” beschränkt und es gab keinerlei zusätzliche Hinweise.

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Von: Mischeu Lopes

Das ist nicht ganz korrekt. Die Frage in Hessen zu Teil 1 hieß: “Was kann die Z-Bank gegen die Pfändung unternehmen?” und nicht: wie wird das Gericht entscheiden.

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Von: John

Eine ähnliche Konstellation wie in Teil II lag übrigens BGHZ 45, 186 zugrunde. Es geht dort im Kern darum, ob der “K” über 823 I, 249 (Anwartschaft als sonstiges Recht) von “G” Zustimmung zur Löschung...

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